Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 4 kW des weiteren vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 6 kW, jedes mal mit nicht etliche wie alle zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht eine größere anzahl wie 45 sachen, https://emiliogppkb.blogsidea.com/38716074/fahrschule-kaiserslautern-grundlagen-erklärt